Förderverein für Schwerkranke

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  letzte Aktualisierung:
24. Oktober 2023



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Verein
Informationen über uns

Der Förderverein hat das Ziel, die ambulante und klinische Behandlung von Schwer- und chronisch Kranken zu unterstützen. Der interdisziplinären Zusammenarbeit wird sehr viel Bedeutung beigemessen. Neben direkten operativen und onkologischen Maßnahmen kommen symptomatische Maßnahmen wie z.B. Schmerzbehandlung ergänzend zur Anwendung. Wirkungsvolle Aufklärung, Informationen und Nachsorge sollen eine ganzheitliche Patientenversorgung trotz angespannter Finanzierungssituation für die Bevölkerung in der Region gewährleisten.

Mit den Fördergeldern wird insbesondere die Ausstattung mit medizinischen Geräten der Entwicklung angepasst und die Infrastruktur weiter verbessert. Gefördert werden soll auch die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegepersonal. Ebenso gehören Hilfestellung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige im Umgang mit der Belastung zu den Aufgaben des Fördervereins.

Die Kostendämpfungs- und Gesundheitsstrukturgesetze der letzten Jahre haben die Einnahmeentwicklung der Krankenhäuser und damit auch die Investitionsmöglichkeiten begrenzt. Die hochwertigen Diagnostik- und Therapieverfahren bei den Kliniken fanden dabei keine ausreichende Berücksichtigung. Trotz Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sind finanzielle Engpässe zu verzeichnen.

Der Förderverein übernimmt die ethische und moralische Verpflichtung, eine breite und ausnahmslose Versorgung aller Schwer- und chronisch Kranken zu ermöglichen und keine selektive Versorgung von Patientengruppen mit geringerem Handlungsaufwand unter Berücksichtigung von finanziell attraktiven Behandlungsmaßnahmen stattfinden zu lassen

Werden Sie Mitglied beim Förderverein für Schwerkranke oder helfen Sie durch Ihre Spende:

Spendenkonto:
   IBAN: DE 78 7535 0000 0000 1058 41
   Kto.Nr.: 105 841
   BLZ: 753 500 00
   Sparkasse Oberpfalz Nord

Für Spenden bis einschließlich 200,-- € senden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung zu. In der Regel genügt zur steuerlichen Geltendmachung der Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung. Bei Spenden über 200,-- € erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung
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Hinweis: Wir leiten Spendernamen auch an Angehörige Verstorbener weiter, damit sie von den Einzelspenden der Kondolierenden Kenntnis nehmen können. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um Mitteilung z.B. in der Verwendungszweckangabe Ihrer Spendenzahlung.