Förderverein für Schwerkranke

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  letzte Aktualisierung:
24. Oktober 2023



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Satzung
des Fördervereins für Schwerkranke

§ 1
1. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen „Förderverein für Schwerkranke“.
Er hat seinen Sitz in Weiden. Er ist beim Amtsgericht Weiden in das Vereinsregister eingetragen und führt die Bezeichnung „e.V.“. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • Förderung der Behandlung von Schwerkranken und chronisch Kranken auch in Kombination mit neuen oder erweiternden Behandlungsformen, mit dem Ziel der Verbesserung der Behandlungsergebnisse, insbesondere durch die Verbesserung der Ausstattung der Kliniken und Abteilungen.
  • Forschung, Entwicklung und Prüfung neuer Behandlungsverfahren und Techniken nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten. Förderung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen der erarbeiteten Ergebnisse.